Elternbrief mit allen Infos zur Vorstellung der Schule am 30.03.2012
da an die Stelle des Härtefonds das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarf und zur Änderung des 2. und 12. Kap. des Sozialgesetzbuches“ getreten ist, bezuschusst die Karl Kübel Stiftung seit dem 01.04.2011 nur noch die Kinder, die nicht an diesem Bildungs- und Teilhabepaket teilnehmen können.
Falls Sie also
müssen Sie dringend beim Jobcenter einen Antrag auf Bezuschussung des Mittagessens stellen. Außerdem müssen Sie uns diese Tatsache schnellstens mitteilen, damit wir es bei der Abrechnung beachten können.
Ihre Kinder kaufen sich dann regulär in der Futteroase die Essensmarken in der 1. großen Pause (montags) zu 3 €. Den Zuschussbetrag erhalten Sie vom Jobcenter.
Ab dem neuen Schuljahr gibt es nur noch die Zuschüsse vom Kreisjobcenter. Demnach würden Ihre Kinder den gleichen Betrag bekommen.